Nenngeld
83. Internationale Inferno-Rennen
20. - 23. Januar 2027
Nenngeld Abfahrt CHF 70.00
Nach Erhalt der Bestätigung eines Startplatzes per ende September ist das Nenngeld innerhalb der festgesetzten Frist einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, verfällt die Startberechtigung ohne Benachrichtigung der betroffenen Person.
Das Nenngeld schliesst ein: Startnummer, Erinnerungspin, Inferno-Auszeichnung gemäss Reglement.
Das Nenngeld für die Kombination beträgt zusätzlich CHF 30.00.
Nach der Zahlungsfrist verfällt das Nenngeld bei Nichtteilnahme oder bei Absage der Rennen infolge höherer Gewalt zugunsten des Veranstalters. Eine Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erfolgt nur gegen ein ärtzliches Attest bei Krankheit oder Unfall.




